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Muss ich Mieter darüber informieren, dass eine KI ans Telefon geht?

Ja. Seit dem 2. August 2026 verlangt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung, dass sich ein KI-Telefonassistent spätestens bei der ersten Interaktion als KI zu erkennen gibt. Ein Satz in der Begrüßung genügt — jede einzelne Äußerung muss nicht gekennzeichnet werden. Verantwortlich ist der Betreiber, also du als Vermieter, nicht allein der Softwareanbieter.

Stand: 7. August 2026

Was genau verlangt Artikel 50

Die EU-KI-Verordnung verpflichtet dazu, natürliche Personen darüber zu informieren, dass sie mit einem KI-System sprechen — es sei denn, das ist aus den Umständen ohnehin offensichtlich. Bei einem Telefonanruf ist es das nicht: Eine Stimme am Telefon klingt für den Anrufer zunächst wie ein Mensch.

Die Pflicht greift bei der ersten Interaktion. Eine Wiederholung im Gesprächsverlauf verlangt die Verordnung nicht, und auch keine Kennzeichnung jeder einzelnen Antwort. Der Hinweis gehört in die Begrüßung, bevor der Anrufer sein Anliegen schildert.

Wer in der Pflicht steht — und das überrascht viele

Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbieter und Betreiber. Anbieter ist, wer das System entwickelt und bereitstellt. Betreiber ist, wer es unter eigener Verantwortung einsetzt — bei einem Telefonagenten für den eigenen Bestand bist das du.

Praktisch heißt das: Der Softwareanbieter muss die Kennzeichnung technisch möglich machen und korrekt umsetzen. Dass sie im laufenden Betrieb auch tatsächlich erfolgt, verantwortest du. Wer einen Telefonagenten einsetzt, sollte den Wortlaut der Ansage deshalb kennen, freigeben und dokumentieren.

Was passiert bei einem Verstoß

Für Verstöße gegen die Transparenzpflichten sieht die Verordnung Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor — je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Für einen privaten Bestandshalter ist die realistische Größenordnung eine andere. Das eigentliche Risiko liegt woanders: Ein Mieter, der sich getäuscht fühlt, weil er erst im Nachhinein erfährt, mit wem er gesprochen hat, ist als Mieter verloren — und redet darüber.

Wie eine korrekte Ansage klingt

Der Hinweis muss verständlich sein, nicht juristisch. Er darf beiläufig klingen, solange er eindeutig ist. Was funktioniert:

  • „Guten Tag, hier ist der digitale Assistent der Hausverwaltung Müller. Was kann ich für Sie aufnehmen?“
  • „Sie sprechen mit einem KI-Assistenten. Ich nehme Ihr Anliegen auf und leite es weiter.“

Wie ImmoFynn das umsetzt

Fynn stellt sich am Telefon zu Beginn jedes Gesprächs als KI-Assistent vor. Den Wortlaut siehst du vor dem Start, kannst ihn an deinen Betrieb anpassen und dokumentierst damit zugleich deine Betreiberpflicht.

Weil der Hinweis in der Begrüßung steht, hört ihn jeder Anrufer — auch der, der nach zehn Sekunden auflegt.

Wie ImmoFynn das löst

Fynn ist ein KI‑Mitarbeiter, der eingehende Anrufe von Mietern entgegennimmt, das Anliegen strukturiert erfasst und daraus einen bearbeitbaren Vorgang mit Objekt, Mieter und Dringlichkeit erstellt.